Die Christianisierung des römischen Eherechts in der Spätantike

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Hauptseminar: Religiöser Alltag im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr., Sprache: Deutsch, Abstract: Als eine der bedeutendsten christlichen Sozialisationsformen im westl. Römischen Reich zählten die Ehegemeinschaften. Wegen ihrer großen Relevanz für das alltägliche Leben und den daraus zu entnehmenden Schlussfolgerungen für die Sozialgeschichte der Ehe und der Familie sind in den letzten Jahren vermehrt Studien und Forschungen hierzu entstanden. Daher möchte ich auf den kommenden Seiten auf die Ehe an sich mit seiner rechtlichen Bedeutung für die römische Bevölkerung, sowohl in der klassischen, weltlichen Sphäre, als auch in der vom Christentum geprägten spätantiken Lebenswelt des westlichen Römischen Reiches eingehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aspekt der Christianisierung und welchen Einfluss der katholische Glaube und die zunehmende Macht der Bischöfe seit dem Edikt ¿cunctos populus¿ vom 28.02.380 n.Chr. durch Kaiser Theodosius I. oder evtl. schon vorher auf das römische Eheschließungsrecht genommen haben. Letztendlich möchte ich am Beispiel der Eheschließung verdeutlichen, dass die römische Kirche mit Zunahme von geistlicher Macht ab dem vierten Jahrhundert auch eine größere politische Machtposition erlangte. Die Auswahl und die Verwendung der Quellen waren auf Grund vieler Umstände sehr schwierig. Um dem Leser kein vorgefertigtes Zeugnis der Geschichte zu präsentieren, lag es mir am Herzen möglichst viele Quellen gegenüber zu stellen. Vorwiegend habe ich dabei säkulare Quellen verwendet, da in christlichen Überlieferungen reale Welten meist nur sehr schwer von kirchlicher Propaganda zu unterscheiden sind. Sollte es dem Leser an primären Quellen zu römischen Eheschließungen mangeln, so steht dahinter keine grundsätzliche Absicht, sondern bloß der Mangel an richtigen und verwendbaren Übersetzungen. Auch eine bereits in der Antike und im Mittelalter eingesetzte Selektion hatte daran einen großen Einfluss. Texte, deren Inhalte und Bedeutungen nicht geachtet und geschätzt wurden und somit auch nicht abgeschrieben wurden, fielen mit der begrenzten Haltbarkeit von Papyrus dem Zahn der Zeit zum Opfer. Zudem gab es bedeutsame Umstellungen, wie zum Beispiel die der Handschrift von Majuskel auf Minuskel oder auch die Erfindung des Buchdrucks, welche zur Folge hatten, dass eine weitere Zäsur einsetzte. Die meisten Angaben in meiner Ausarbeitung beziehen sich auf römische Rechtstexte. Erwähnenswert sind dabei die beiden ersten Abschnitte der Zusammenfassung zum ¿Römischen Privatrecht¿ von Max Kaser und die Rechtsquellen von Iustinian und Theodosius.