Die Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Hartz-Gesetze

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, FernUniversität Hagen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Modul VP2 - Politikfeldanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leih- oder Zeitarbeit genannt, erfreut sich heute bei Unternehmen als Beschäftigungsform größerer Beliebtheit als jemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 1967 vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, wurde das diesem Modell zugrunde liegende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der Folgezeit immer wieder reformiert. Die folgenreichsten Reformen fanden im Rahmen des Vorzeigeprojekts Gerhard Schröders - der Hartz-Gesetze - statt. Die Arbeitnehmerüberlassung war bis zum 1. Januar 2003 streng reglementiert, wurde dann aber auf Anraten der sogenannten Hartz-Kommission weitgehend dereguliert. Seither hat sich die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland mehr als verdreifacht. Mittlerweile scheint klar, dass die hochgesteckten Ziele der rot-grünen Bundesregierung nicht erreicht werden konnten. Die Deregulierung des AÜG konnte nicht in dem Maße zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit beitragen wie es die Regierungskoalition beabsichtigt hatte. Studien haben in den vergangenen Jahren immer wieder belegt, dass weder der sogenannte Klebeeffekt noch der Brückeneffekt für die große Mehrheit der Zeitarbeiter letztlich eintritt. Doch warum und wie kam es überhaupt zu dieser Deregulierung? Dieser Frage gehe ich in der vorliegenden Hausarbeit nach.

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