Die Deutsche Rentenversicherung. Sicherheit für Generationen

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Hochschule Wismar (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung wird von den Krankenkassen organisiert. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden, bei den anderen Sozialversicherungen wird die Mitgliedschaft per Gesetz geregelt. Gegenstand der sozialen Rechte in der Bundesrepublik Deutschland sind die in den Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Zuständig für diese Sozialleistungen sind besondere Körperschaften, Anstalten und Behörden. Ein Teil der Sozialleistungen wird durch eine gesetzliche Versicherung (Sozialversicherung) gedeckt. In der Sozialversicherung werden Personen durch Zwang (Versicherungspflicht Kraft Gesetzes oder Satzung) oder auf Grund freiwilligen Beitritts versichert. Die Träger der Sozialversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Versicherungsträger erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung. Bei der Erfüllung der Aufgaben können die Bürger mitwirken. Diese Mitwirkung wird Selbstverwaltung genannt. Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter der Versicherten und Rentner sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Die Vertreter werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen (Sozialwahlen) gewählt. Sinn der Selbstverwaltung ist es, die Versicherten und Arbeitgeber möglichst eng mit der Verwaltung zu verbinden, Erfahrungen und Nöte der Versicherten der Verwaltung nahe zu bringen und Entscheidungen der Verwaltung sozial und lebensnah zu machen.

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