Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften.

Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht. In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.