Die Drittwirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen im Europäischen Zivilprozessrecht.

Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Eine rechtsklare Lösung der Drittwirkungsproblematik ist jedoch herausfordernd, da eine einheitliche prozessuale Wirkung vielfältigen Drittverhältnissen des nationalen Rechts gegenübersteht. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen. Auf Basis der Prinzipien der EuGVVO wird ein Rechtssatz zur Drittwirkung aufgestellt, der sodann auf das Europäische Erb- und Familienrecht übertragen wird.

Alexander Bömer studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich. After a semster abroad at the Aristotle University of Thessaloniki he passed the First State Examination in July 2018. Following this, he wrote his doctoral thesis under the supervision of Professor Dr. Abbo Junker at the chair of (International) Labour Law, Comparative Labour Law and Civil Law of the Ludwig Maximilian University of Munich. He also worked as a research assistant at the chair of his docotoral supervisor. Alexander Bömer was granted his doctorate in law in January 2021. He has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Berlin since May 2021.