Die Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission.

Theresa Ilgner beschäftigt sich mit der Rechtsetzungstätigkeit der Kommission zur Durchführung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers. Bereits seit den 60er Jahren ermächtigt der Rat die Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten unter Beteiligung von sog. Komitologieausschüssen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der rechtliche Rahmen für die Durchführungsrechtsetzung der Kommission jedoch grundlegend geändert worden. Die Autorin untersucht diese institutionellen Veränderungen und nimmt insbesondere deren Auswirkungen auf die Unionsbürger in den Blick. Sie kommt zu dem Schluss, dass die gewaltenteilige Rechtsetzung, das Prinzip der Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit gestärkt wurden.

Theresa Ilgner, geboren 1984, studierte von 2004 bis 2008 in Hamburg an der Bucerius Law School und in Québec an der Université Laval Rechtswissenschaften. Die vorliegende Dissertation entstand während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bucerius Law School am Lehrstuhl von Prof. Dr. Doris König für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht. Im Winter 2013 wurde sie an der Bucerius Law School mit ihrer von Prof. Dr. Doris König betreuten Arbeit zur Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen im Europarecht promoviert. Gegenwärtig absolviert sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am OLG in Hamburg mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in Berlin und bei Beiten Burkhardt in Brüssel.