Die Durchsetzung von ISDS-Entscheidungen in Deutschland.

Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit stellt heute die wichtigste und effektivste Form der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten dar. Immer wieder beklagen Investoren jedoch, dass sie die hart erstrittenen Schiedssprüche nicht oder nur unter großen Anstrengungen vor staatlichen Gerichten durchsetzen bzw. zwangsvollstrecken konnten. Probleme bei der Durchsetzung bzw. Zwangsvollstreckung innerhalb der EU ergeben sich nach der »Achmea«-Entscheidung des EuGH nicht nur aus dem EU-Recht und Konflikten im Mehrebenensystem des Rechts, sondern auch aus der Anwendung nationalen Rechts, beispielsweise durch das unterschiedliche Verständnis von Staatenimmunität. Auch die geplante Schaffung neuer Streitbeilegungsmechanismen wie eines Investment Court Systems oder eines internationalen Investitionsgerichtshofs wirft Fragen der Durchsetzbarkeit ihrer Entscheidungen auf. Die vorliegende Arbeit behandelt diese Problembereiche im Detail, geht insbesondere auf die aktuellen Entwicklungen innerhalb der EU ein und bietet eigene Lösungsansätze zur Ermöglichung der Durchsetzbarkeit von ISDS-Entscheidungen in der EU.

Sebastian Bertolini studied law at the Albert-Ludwigs-University Freiburg im Breisgau. While he was writing his doctoral thesis, he worked as a research assistant at the Chair of International Economic Law with special focus on East Asia that is led by Professor Yuanshi Bu. During his studies he had already worked as a student assistant for Professor Bu. Sebastian Bertolini completed his legal traineeship in Freiburg and Shanghai. Since 2019 he is working as a judge at the Freiburg administrative court.

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