Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach § 890 ZPO im Spannungsfeld der materiellrechtlichen und prozessualen Erledigung.

Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen - scheinbar - simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann - sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.

Rahel Eissing studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Georg-August-Universität Göttingen. Ihr Erstes Juristisches Staatsexamen legte sie 2010 ab. Sie absolvierte das Referendariat in Berlin und legte dort das Zweite Juristische Staatsexamen im Jahr 2012 ab. Im Anschluss daran promovierte sie bei Prof. Dr. Dorothea Assmann an der Universität Potsdam. Seit 2014 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Prozessführung in einer führenden Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig.