Die Durchsuchung im Büro des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Artikel 13 GG
Autor: | Milius, Sabrina |
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EAN: | 9783668437739 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 16.06.2017 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Frankfurt früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Seminararbeit werde ich mich mit dem Schwerpunkt auf die Durchsuchung im Büros des Steuerberaters beschäftigen und darauf beschränken. Tagtäglich können wir uns auf unsere Grundrechte in Deutschland berufen. Im Steuerrecht geraten wir häufiger in Konfrontation mit dem Staat, als es uns bewusst ist. Bereits vor der Vollendung der Geburt hat jedes Individuum (bezogen auf den Menschen) ein Recht auf die Grundrechte und mit Vollendung der Geburt tritt jeder in ein Dauer-Steuerrechtsverhältnis mit dem Staat ein. Das Steuerstrafrecht hingegen spielt für den steuerehrlichen Bürger kaum eine Rolle. Jedoch rückt das Steuerstrafrecht gerade in den letzten Jahren immer mehr in den Mittelpunkt. Gerade bei Steuerstraftaten kann der Staat Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr der Allgemeinheit zu mindern. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Artikel 13 des Grundgesetzes zum Schutz des räumlichen Privatbereiches geregelt. Zu prüfen ist, wie der Gesetzgeber den Wohnungsbegriff des Artikel 13 Grundgesetz definiert, inwiefern dieser auszulegen ist und ob das Büro des Steuerberaters als solche Wohnung dazu gehört. Fraglich ist jedoch welche Tatbestandsmerkmale dem Staat vorliegen müssen um bspw. eine Durchsuchung der Wohnung oder eines Geschäftsraumes veranlassen zu können und ob auf Grund der Tatsachen eine Beweissicherung möglich ist und inwieweit der Bürger durch die Grundrechtsnorm der Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt ist. Des Weiteren muss geprüft werden in welchem Maße dieser Artikel Schranken aufweist und wie diese durch den Staat durchbrochen werden können. Zudem ist zu klären, in welchem Umfang der Staat in die Wohnung und somit in die Privatsphäre des Einzelnen eingreifen und diese durchsuchen kann.