Die E-Bilanz bei gemeinnützigen Körperschaften

Die bestehende Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b EStG) gilt für alle bilanzierenden Steuerpflichtigen. Für Körperschaften, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, greift diese Verpflichtung allerdings erst ab dem Kalenderjahr 2015 bzw. dem Wirtschaftsjahr 2015/2016. Zur Ausgestaltung der E-Bilanz für den Anwendungsbereich der gemeinnützigen Körperschaften leistet Dr. Magdalena Kruczynski einen wichtigen Forschungsbeitrag. Die gerade veröffentlichte Taxonomie 5.3 (BMF-Schreiben vom 13.06.2014), welche die hier entwickelten Positionen umsetzt, findet man aus erster Hand erläutert. - Besonderheiten gemeinnütziger Körperschaften im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung - Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der E-Bilanz - Erweiterungen der Kerntaxonomie aufgrund vereins-, stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Anforderungen Der Band empfiehlt sich als fachlich und wissenschaftlich fundierte Orientierungshilfe und Arbeitsgrundlage für verantwortliche Führungskräfte gemeinnütziger Organisationen, betraute Prüfer und Berater.