Die EU Asylpolitik, das Dublin-III-Abkommen und die zukünftige Ausrichtung der EU-Migrationspolitik. Besteht ein Widerspruch zwischen der Dublin Verordnung und der geplanten Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik?

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Eine Analyse des Widerspruchs zwischen der bereits bestehenden Dublin Verordnung und geplanter Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit stellt die These auf, dass eine zukünftige, gesamteuropäische Flüchtlingspolitik mit gemeinsamen Standards nur realisiert werden kann, wenn von alten, bereits bestehenden Verordnungen abgesehen wird. Weltweit befinden sich mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten von ihnen ziehen in direkte Nachbarländer - ein vergleichsweiser kleiner, aber wachsender Teil nimmt den gefährlichen Weg nach Europa auf sich. Obschon der in die EU gelangende Teil der Menschen verglichen mit vielen anderen Ländern noch relativ klein ist, werden die bisherigen Strukturen und Verfahren der EU durch die ansteigende Zahl von Zuwanderern dennoch herausgefordert und auf die Probe gestellt. Als im Jahr 2013 die Ansätze der gemeinsamen europäischen Asylpolitik teilweise überarbeitet wurden, basierten die Verhandlungen auf die vergangene und damals gegenwärtige Zuwanderungssituation. Das Ausmaß, welches der Flüchtlingsstrom aus sämtlichen Ländern noch erreichen würde, war zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht genau absehbar. Immer wieder, so auch im Mai 2015, befürwortete die Kommission aufgrund von enormen Flüchtlingsströmen die sich Richtung Europa bewegten eine Einigung der Mitgliedsstaaten bezüglich einer gemeinsamen Quotenregelung, die die Flüchtlinge auf die EU Staaten gerecht und anhand bestimmter Kriterien verteilen sollte. Dieser Lösungsvorschlag der Lastenteilung scheiterte jedoch bei den Verhandlungen im Ministerrat, da sich einige Staaten nicht dazu bereit erklären wollten, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Man konnte sich lediglich auf freiwillige Aufnahmezahlen einigen. Trotz allem hält die Kommission weiter an ihrem Vorschlag fest, konkrete und vor allem verpflichtende Quoten zu beschließen, da dieser Schritt unter anderen Maßnahmen als eine der wichtigsten Vorgehensweisen gesehen wird, europäische Migrationspolitik gerechter für alle Mitgliedsstaaten, sowie übersichtlicher und menschenwürdiger für Flüchtlinge zu machen. Ein Problem, das diesem Vorhaben entgegensteht, sind nicht nur die nationalstaatlichen Interessen einzelner Mitgliedsstaaten, sondern auch die immer noch bestehende Dublin-III-Verordnung, die nach wie vor vorsieht, dass jeder Flüchtling nur in dem Land Anspruch auf Asyl hat, in dem er als erstes eingetroffen ist (vgl. Art. 3 & 7 VO (EU) Nr. 604/2013).