Die Eigentumsübertragung beim Kauf beweglicher Sachen nach dem DCFR

Der Draft Common Frame of Reference (DCFR) ist der Versuch, ein Modell eines modernen gemeineuropäischen Privatrechts zu schaffen. Die 2009 erschienene Endfassung, die DCFR Outline Edition, enthält auch umfassende Regelungen zum Erwerb und Verlust von Eigentum an beweglichen Sachen. Ebenfalls 2009 erschien die Full Edition des DCFR, die eine Kommentierung sowie rechtsvergleichende Anmerkungen enthält. Wesentliches Leitmotiv des Gesamtprojekts ist die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Die Verfasser fordern die europäische Privatrechtswissenschaft dazu auf, die Ergebnisse mit der eigenen Rechtsordnung zu vergleichen, sie im Hinblick auf anerkannte Rechtsprinzipien zu untersuchen, umfassend zu beurteilen und möglicherweise sogar Schlüsse für die eigene Rechtsordnung zu ziehen. Dennis Walczak tut genau dies hinsichtlich der Eigentumsübertragung beim Kauf beweglicher Sachen in Europa.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 2009 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Tübingen; 2015 Promotion; 2016 Zweite juristische Staatsprüfung; seit 2016 Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei.