Die Einbeziehung von Steuern in Finanzierungsrechnungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hohenheim (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen), Veranstaltung: Steuerplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahl unterschiedlicher Finanzierungsformen führt in Unternehmen und ggf. auf Kapitalgeberseite insb. seit dem StSenkG in 2001 zu ungleichen Ertragsteuerbelastungen.1 Ziel dieser Arbeit ist weniger die Darstellung der unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Finanzierungsformen, vielmehr steht eine vergleichende Analyse zwischen bestimmten Finanzierungsformen im Vordergrund. Zunächst wird unter Anwendung geltender Rechtsvorschriften die Ertragsteuerbelastung einer KapGes und deren Kapitalgeber bei BF, FF und SF herausgearbeitet. Dies geschieht im einperiodigen, statischen Modell, bevor anschließend im mehrperiodigen, dynamischen Modell der VE der BF und der FF bestimmt und miteinander verglichen wird. Dabei werden auch verschiedene Formen der FF unter steuerlichen Gesichtspunkten vorgestellt. Mit Ertragsteuern sind GewSt, KSt und ESt inkl. SolZ zu verstehen. Nicht in die Kalkulation fließen KiSt, KapErtrSt und ausländische Verhältnisse mit ein. Grundsätzlich wird unter Finanzierung die Beschaffung von finanziellen Mitteln verstanden.2 Diese können zum Einen zur Finanzierung eines Objekts, oder zum Anderen zur Finanzierung des Unternehmens selbst verwendet werden. Je nach dem spricht man von Objekt- oder Unternehmensfinanzierung.3 Die Objektfinanzierung erfolgt durch die Kapitalbeschaffung. Das nötige Kapital kann hier entweder investiert oder verbraucht werden. Bei der Unternehmensfinanzierung steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, also die Fähigkeit, die fälligen Zahlungsansprüche termingerecht erfüllen zu können.4 1 Ausführlich Krawitz, Halbeinkünfteverfahren, 2000, S.1721ff und Schiffers, StSenkG, 2000, S.205-214. 2 Rollwage, Finanzierung, 2000,S.5f. 3 Kaminsky, Der Einfluss von Steuern,2002, S.211. 4 Rollwage, Finanzierung, 2000, S. 5.