Die Einbindung Erziehungsberechtigter und gesetzlicher Vertreter in das Jugendstrafverfahren

Die Arbeit geht - eingebettet in die jeweiligen Verfahrensphasen - auf sämtliche den Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern zukommenden Rechte und Pflichten ein. Rechtlicher Ausgangspunkt sind insbesondere die §§ 67, 67a, 51 JGG. Dabei wird die Verfassungswidrigkeit des § 51 VII JGG festgestellt. Insgesamt vermag der Einfluss der Richtlinie (EU) 2016/800 trotz Zugrundelegung eines abweichenden Elternbilds nicht das in Art. 6 II 1 GG vorgegebene Erziehungsprimat der Eltern zu schwächen.