Die Einführung von Frauenquoten in den Aufsichtsräten deutscher und europäischer Aktiengesellschaften. Ein geeignetes Mittel zur Steigerung der Chancengleichheit?
Autor: | Marc Sadowski |
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EAN: | 9783668182028 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 29.03.2016 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | AG Aktiengesellschaft Aufsichtsrat Ban Frauenquote Geschlechterquote Mindestquote SE Societas Europaea Zusammensetzung Aufsichtsrat deutsche Aktiengesellschaft fixe Quote leerer Stuhl vorübergehend leerer Stuhl weiche Quote §96 II AktG |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universität Osnabrück (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Zeitpunkt steht. Nachdem das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst am 06.03.2015 den Bundestag und am 27.03.2015 den Bundesrat passierte und ab dem 01.05.2015 in Kraft getreten ist, gilt nun ab dem 01.01.2016 für Aufsichtsräte bestimmter börsennotierter Gesellschaften eine gesetzliche 'Frauenquote'. Der Gesetzgeber stellt mit dieser Regelung die Weichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und ebnet den Weg für das angestrebte Ziel aus Art. 3 II 2 GG - die Beseitigung von Ungleichheiten und Nachteilen zwischen beiden Geschlechtern. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit der Regelungsinhalt mitbestimmungspflichtige börsennotierte Gesellschaften trifft und ob dies ein geeignetes Mittel zur Schaffung der Chancengleichheit darstellt. So führt der Gesetzgeber zwei Instrumente zur Förderung der Chancengleichheit ein - eine 'fixe' Quote mit einem Mindestanteil von 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts und eine 'weiche' Quote mit einer selbst zu definierenden Zielgröße des Frauenanteils. Beide Instrumente werden gestützt durch eine Berichtspflicht für die Gesellschaften, um die Umsetzung der Instrumente offenzulegen.