Die Einordnung des Gemeinschaftsrechts in die französische Rechtsordnung.

Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts, seine Begründung wie seine Grenzen, stehen nach wie vor im Zentrum der deutschen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Mit der vorliegenden Arbeit soll diese Diskussion sozusagen »von außen« befruchtet werden. Der Autor geht der Frage nach, wie die französische Rechtsordnung die Integration des Gemeinschaftsrechts in ihre nationalen Strukturen bewältigt hat. Nach einer kurzen Darstellung der Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und des von der französischen Rechtsordnung gesetzten Rahmens erörtert Gundel die der Integration von der französischen Verfassung gesetzten Grenzen; angesichts mehrfacher Verfassungsänderungen zur Überwindung dieser Schranken stellt sich dabei auch in Frankreich die Frage nach einem änderungsfesten Verfassungskern. Anders als in Deutschland wird das Gemeinschaftsrecht als völkerrechtlicher Vertrag ohne besonderen Status behandelt. Die Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrolle in Frankreich führt aber trotz des umfassenden materiell-rechtlichen Vorranganspruchs der Verfassung zu gemeinschaftsrechtskonformen Ergebnissen; auch die Durchsetzung gegenüber nationalen Gesetzen ist heute gesichert. Der Verfasser referiert nicht nur die französischen Lösungswege, sondern steuert auch eigene Vorschläge bei zu einer möglichst lückenlosen Verschränkung beider Rechtsordnungen.

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