Die Einrichtung völkervertraglicher Gremien

In den vergangenen Jahren lässt sich eine deutliche Zunahme bilateraler völkerrechtlicher Verträge beobachten, die Gremien mit eigenen Entscheidungsbefugnissen einrichten. Ein wichtiges Beispiel für diesen Institutionalisierungsprozess sind Freihandelsabkommen der Europäischen Union. Je nach Ausgestaltung stellen sich unterschiedliche Legitimationsfragen, die umso drängender werden, je weitreichender die Entscheidungsbefugnisse sind. Diese Legitimationsproblematik analysiert Franziska Hobmaier aus der Perspektive des Unionsrechts und entwickelt ein Legitimationsmodell für Entscheidungen durch Vertragsorgane in bilateralen Verträgen der Europäischen Union. Sie zeigt auf, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach effektiver Mitwirkung im Völkerrecht und der hinreichenden Beteiligung legitimationsstiftender Organe an Gremienentscheidungen geschaffen werden kann.

Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université de Neuchâtel; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der LMU München; seit 2020 Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München.