Die Einrichtung von Bürgerämtern in Gemeinden und Kreisen.

Die kommunale Organisation wird zunehmend auf die Bedürfnisse von Einwohnern und Bürgern ausgerichtet. Dazu werden häufig die verschiedenen Anlaufstellen in den Fachbehörden durch einen einzigen Ansprechpartner in einem Bürgeramt ersetzt, der die meisten Leistungsangebote der Kommune aus einer Hand anbieten soll. Die Kommunen erwarten davon Bürgernähe, kürzere Verwaltungswege und höhere Motivation der Mitarbeiter, den Einwohnern versprechen sie kürzere und seltenere Gänge zur Behörde. Das Konzept der Bürgerämter weist jedoch auch Schwachstellen auf: Die Kommunalorganisation geht von einem zwei- zu einem drei-stufigen Aufbau über; es treten Friktionen zwischen Fachbehörden und dem grundsätzlich zuständigen Bürgeramt auf; Alltagsverfahren ohne großen Ermittlungs- und Beurteilungsaufwand werden von anderen Behörden bearbeitet als die komplexeren und größeren Verfahren im selben Sachgebiet. Der Bürger erkauft die Bequemlichkeit der Leistung aus einer Hand mit einem Sachbearbeiter vor Ort, der als Generalist Zugriff auf alle Daten und alle bisherigen Verwaltungsverfahren des Bürgers besitzt. Als 'gläserner Bürger' steht er der Kommunalverwaltung gegenüber. Der Autor stellt in der vorliegenden Abhandlung die möglichen Organisationsformen der Bürgerämter dar und lotet ihre Zulässigkeit im Organisations-, Datenschutz-, Haushalts-, Wettbewerbs-, Steuer- und Personalvertretungsrecht aus. Dabei werden insbesondere die zwei grundverschiedenen Modelle der Bürgerämter, nämlich eines zentralen Amtes für die gesamte Kommune zur Konzentration der Verwaltungsaufgaben vor Ort und der territorial parallel eingerichteten Ämter zur Dekonzentration der Kommunalverwaltung in der Fläche, dargestellt.

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