Die Elbschifffahrtsakte von 1821

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,3, Technische Universität Dresden (Sächsische Landesgeschichte), Veranstaltung: Geschichte der Elbe. Leben am Fluß, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts befand sich die Schifffahrt auf den großen deutschen Wasserstrassen in einem bedauernswerten Zustand. Nicht nur die natürlichen Hindernisse, die das verwahrloste Fahrwasser für Schiffe mit großem Tiefgang bereithielt, erschwerten den Verkehr auf den Flüssen sondern vor allem die unzähligen Abgaben und die Art ihrer Erhebung. Die Schifffahrt auf der Elbe war durch die vielen verschiedenen Herrschaftsgebiete, die sich entlang ihrer Ufer erstreckten, besonders von diesem Abgabensystem betroffen. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts existierten auf einer Stromlänge von ungefähr 725 Kilometern nicht weniger als 35 Zollämter, die die Abgaben der auf dem Fluss fahrenden Händler entgegennahmen. Allerdings verlangten auch die zu der Zeit 'auflebende Wirtschaft wie die verbreitete Idee des Liberalismus nach einer Lockerung der dem Verkehr auferlegten territorialen Bindungen. Dem trugen die Artikel 108 bis 117 der Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815 Rechnung und entwarfen ein Programm für die zukünftige Gestaltung des internationalen Binnenschiffahrtsrechts.' Für die zehn Anliegerstaaten der Elbe waren die Beschlüsse des Wiener Kongresses von allerhöchstem Interesse, wurden sie doch durch die Artikel der Schlussakte dazu angehalten, die Verhältnisse auf der Elbe so zu regeln, dass die Schifffahrt erleichtert und der Handel angeregt werde. Die 'Kommission zur Organisierung der Elbschiffahrt', die aus zehn Bevollmächtigten der Elbanliegerstaaten bestand, war im Jahre 1819 in Dresden mit dem Ziel zusammengetreten, die für die Schifffahrt auf der Elbe nötigen Bestimmungen in gemeinschaftlicher Übereinkunft zu treffen. Nach mehr als zweijähriger Verhandlungszeit konnten sich die Beteiligten auf einen Konsens einigen. Die am 23. Juni 1821 ratifizierte Elbschifffahrtsakte legte trotz ihrer bisweilen unzureichenden Veränderungen den Grundstein für Innovationen und Verbesserungen auf dem Gebiet der Elbschifffahrt und des Elbhandels. Wie nun der Weg von der Schlussakte des Wiener Kongresses zur Elbschifffahrtsakte führte, welche Schwierigkeiten sich für die Beteiligten bei der Ausarbeitung derselben ergaben und welchen Inhalt und Charakter das Ergebnis ihrer Verhandlungen besaß, ist Gegenstand dieser Arbeit.

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