Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während der Corona-Pandemie. § 616 BGB im Hinblick auf Quarantäne und Kinderbetreuung
Autor: | Mahr, Richard |
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EAN: | 9783346523389 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 76 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 22.11.2021 |
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Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Corona-Pandemie stellt das Arbeitsrecht in Deutschland vor neue Herausforderungen. Insbesondere mit Blick auf die Entgeltfortzahlungspflichten des Arbeitgebers werfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zahlreiche Fragestellungen auf, die einer genaueren Analyse bedürfen. Eine zentrale Rolle spielt dabei § 616 S. 1 BGB. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit dessen Anwendung während der Corona-Pandemie. Sie verfolgt das Ziel, den derzeitigen Meinungsstand zu § 616 S. 1 BGB darzustellen, um daraus eine eigene Stellungnahme sowie einen Lösungsvorschlag abzuleiten. Dazu werden zunächst die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erläutert, welche für die weiteren Ausführungen unabdingbar sind. Anschließend wird erörtert, worin die größten Anwendungsprobleme des § 616 S. 1 BGB bestehen und welche Relevanz die Vorschrift in der Corona-Pandemie hat. Dabei werden die zwei wesentlichen Fallgruppen vorgestellt, mit welchen sich diese Arbeit auseinandersetzt: Die behördlich angeordnete Quarantäne sowie die Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Im Zusammenhang damit erfolgt außerdem eine kurze Erläuterung der Entschädigungsvorschriften nach dem IfSG sowie deren Rangverhältnis und den damit verbundenen Konsequenzen in Relation zu § 616 S. 1 BGB. Darauf folgend werden die Fallgruppen der Quarantäneanordnung und der pandemiebedingten Kinderbetreuung unter die Norm subsumiert, wobei der Meinungsstand in der Literatur umfassend dargelegt wird. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse werden anschließend zusammengefasst. Zudem wird ein Lösungsansatz beschrieben, mit welchem eines der bestehenden Anwendungsprobleme des § 616 S. 1 BGB gelöst werden könnte. Ein kurzer Ausblick sowie ein Fazit stellen das Ende der Arbeit dar.