Die Entscheidung als Handlungsform des Europäischen Gemeinschaftsrechts

Die Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 des EG-Vertrages ist zweifelsohne diejenige Handlungsform des Europäischen Gemeinschaftsrechts, die im Schatten von Verordnung und Richtlinie bisher vergleichsweise wenig rechtswissenschaftliche Beachtung gefunden hat. Matthias Vogt versucht es, einen Teil dieses Rückstandes aufzuholen. Er geht dabei von einer breit angelegten Bestandsaufnahme der Rechtsetzungspraxis aus und entwickelt auf dieser Grundlage eine Typologie der Entscheidung. So kann gezeigt werden, dass die Entscheidung weit mehr ist als das gemeinschaftsrechtliche Pendant zum nationalrechtlichen Verwaltungsakt. Sowohl in der Flexibilität ihrer Verwendungsweise als auch in der Heterogenität des anzuwendenden Rechtsregimes übertrifft die Entscheidung alle anderen Instrumente des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere im Bereich der normativen Steuerung kommt ihr als zentraler Bestandteil des 'europäischen legislativ-administrativen Verbundes' eine bislang zu wenig beachtete Bedeutung zu. Diese näher zu beleuchten und ihre Implikationen für die Europäische Handlungsformenlehre zu entwickeln ist das zentrale Anliegen der Arbeit.

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Norwich, England; 2002 Erstes Staatsexamen; 2003 Master of Laws (LL.M.); 2002-2004 Promotion und wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht ; seit 2005 Referendar in Hamburg.