Die Entstehung, Relevanz und rechtliche Verbindlichkeit der Nationalen Expertenstandards (NES) des Deutschen Netzwerkes für Qualität in der Pflege (DNQP) für die klinische Pflege

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 4 - Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Geschichte und Ethik der Pflege, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 113a SGB XI gelten die Nationalen Expertenstandards in der Pflege seit dem 1. Juli 2008 für Pflegeeinrichtungen als rechtlich verbindlich und sind bedeutsam für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege (vgl. Stascheit 2013, 644). Die Einrichtungen, und somit auch dort arbeitende Pflegekräfte, sind zur Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements nach § 112 SGB XI (ebd., 643) verpflichtet. Die erbrachte Leistung und Qualität wird messbar und damit vergleichbar gemacht. Auch nach § 135a SGB V ist der Leistungserbringer (z. B. Krankenhaus oder ambulante Pflegeeinrichtung) zur Qualitätssicherung und Leistungserbringung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand angewiesen (vgl. SGB V 2013). Ziel der im Rahmen eines Leistungsnachweises für Modul 5 geschriebenen Arbeit ist es, dem Leser einen Einblick in die Entstehung des Deutschen Netzwerkes für Qualität in der Pflege (DNQP) und der von ihm entwickelten Nationalen Expertenstandards (NES) zu geben. Der erste Teil der Arbeit erläutert einige bedeutsame Begriffe. Es folgen die Entste-hungsgeschichte des DNQP sowie Aufgaben, Ziele und Zusammenset-zung. Anschließend werden die Entwicklung und der Aufbau der NES beschrieben und auf die Relevanz für die Pflegepraxis eingegangen. Die rechtliche Verbindlichkeit der NES wird dargestellt. Vor- und Nachteile des Vorhandenseins der NES werden im Schluss exemplarisch aufgeführt und bewertet. Auf die Implementierung in die Pflegepraxis wird nicht detailliert eingegangen und ein Vergleich mit den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., kurz AWMF-Leitlinien für Ärzte, soll wegen der Komplexität nicht gezogen werden.