Die Entwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages.
Autor: | Worachet Pakeerut |
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EAN: | 9783428498888 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 19.02.2020 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Vertragsrecht Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahren Verwaltungsverfahrensrecht Öffentlich-rechtlicher Vertrag |
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In der vorliegenden dogmengeschichtlichen Untersuchung liefert der Autor eine wirklichkeitsgetreue Darstellung der Entwicklung eines bestimmten Rechtsinstituts. Diese Entwicklung läßt sich in drei Phasen gliedern. In der ersten Phase (siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs) zeigt Pakeerut die Entstehung des verwaltungsrechtlichen Vertrages, grundsätzliche Probleme, die dieser Vertrag mit sich brachte, und den Existenzkampf um die Anerkennung auf. In der zweiten Phase (Nachkriegsepoche bis zum Verwaltungsverfahrensgesetz 1976), in der der verwaltungsrechtliche Vertrag seinen dogmatischen Durchbruch erlebte, wird das Problem der Zulässigkeit der Verwendung der Handlungsform 'Vertrag' und des Vertragsinhalts deutlich, das zu jener Zeit in der Literatur erörtert wurde. In der Zeit nach der Einführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, so stellt sich heraus, ging es nunmehr vornehmlich um die Klärung der Beziehung zwischen dem verwaltungsrechtlichen Vertrag und anderen Handlungsformen, der rechtlichen Voraussetzungen für den Vertragsschluß, der rechtlichen Ausgestaltung, der Fehlerfolgen und einzelner Problempunkte. Im Rahmen eines geschichtlichen Rückblicks wird ein rechtsvergleichender Blick auf den französischen 'contrat administratif' geworfen. Die obrigkeitliche Staatsvorstellung ist überwunden worden. Zur Fortentwicklung der Dogmatik des verwaltungsrechtlichen Vertrages spielen das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip des kooperativen Staats eine Rolle. Während das Prinzip des kooperativen Staats den verwaltungsrechtlichen Vertrag fördert, werden aus dem Rechtsstaatsprinzip die Grenzen des Verwaltungshandelns durch verwaltungsrechtliche Verträge gezogen. Mit der hier vorgelegten Darstellung schließt Pakeerut eine Lücke in der Untersuchung der dogmengeschichtlichen Entwicklung.