Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess

In den 1990er Jahren fanden die bisher größten und aufsehenerregendsten Strafprozesse zum sexuellen Missbrauch von Kindern statt: das Montessori-Verfahren vor dem Landgericht Münster und drei Strafverfahren vor dem Landgericht Worms. In diesen Verfahren stand die Qualität aussagepsychologischer Gutachten im Mittelpunkt des Konflikts und die Einholung neuer Gutachten führte jeweils zum Freispruch der Angeklagten. Es wurde offensichtlich, dass die Qualität aussagepsychologischer Gutachten angehoben und die richterliche Kontrolle der Sachverständigen gesichert werden musste. Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164 ff. - die Maßstäbe für die Mindeststandards der aussagepsychologischen Begutachtung formuliert und damit zugleich den mit solchen Verfahren befassten Juristen aufgegeben zu prüfen, ob das jeweilige Gutachten diese Anforderungen erfüllt. Dieser Sammelband versteht sich als Beitrag zur angestoßenen Qualitätsdebatte. Unter den Autoren sind sowohl Psychologen als auch Juristen, die vor dem Hintergrund ihrer fachlichen Expertise und ihrer Praxiserfahrung vor Gericht die Möglichkeiten und Grenzen der psychologischen Begutachtung von Zeugen ausloten und Verbesserungsmöglichkeiten und rechtliche Grauzonen der aktuell gängigen Praxis debattieren.

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