Die Ernennung der Richter am Europäischen Gerichtshof

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 2,0, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Veranstaltung: Europapolitische Dimensionen des Systemvergleichs, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist ein doch sehr transparentes politisches Gebilde. Doch was bislang kaum erforscht, bzw. zusammengetragen wurde, ist die Ernennung der Richter am Europäischen Gerichtshof. Diese Hausarbeit soll einen kurzen Überblick darüber verschaffen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Für die Europäische Union jährt sich dieses Jahr zum siebten Mal die Europawahl. Bei dieser Wahl werden Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt. Dem Europäischen Rat hingegen gehören alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und auch der Präsident der Kommission an. Der Rat der Europäischen Union (Rat) setzt sich abermals anders zusammen: 'Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene', die je nach Ressort in verschiedenen Zusammensetzungen tagen. Desweiteren wird aus jedem Mitgliedsstaat ein Kommissar von seiner Regierung für die Europäische Kommission nominiert und muss im Anschluss an diese Nominierung vom Europäischen Parlament bestätigt werden, um das Amt antreten zu können. Und ein Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH)? Auch hier wird ein Richter je Mitgliedstaat entsendet. Doch erfolgt die Besetzung der Richterämter ebenfalls durch eine Wahl oder gibt es eine Art Automatismus?

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