Die Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten im spanischen Recht.

Die zahlreichen Berührungspunkte zwischen Deutschland und Spanien führen zu einer vermehrten Fremdrechtsanwendung durch deutsche Gerichte vor allem in internationalen Verkehrsunfall-, Nachlass- und Immobiliensachen. In der Praxis stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten. David Cuenca Pinkert untersucht, welche rechtlichen Grundlagen das spanische Recht für eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten zur Verfügung stellt und geht hierzu ausführlich auf die Prozesskostenerstattung, auf Anspruchsgrundlagen des materiellen Rechts sowie auf die Konkurrenz beider Kostenerstattungssysteme ein. Zugleich zeigt der Autor strukturelle Parallelen zur Ersatzfähigkeit in anderen Europäischen Rechtsordnungen sowie die Vorteile auf, die eine Systematisierung prozessualer und materieller Kostenerstattung bietet. Schließlich plädiert er für einen - de lege lata im spanischen Recht nicht vorgesehenen - Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten nach materiellem Recht.

David Cuenca Pinkert, Degree in Law from the University of Cologne with focus on private, procedural and commercial international law; 2017 First State Examination in Law; Academic assistant at the Chair for Private international and comparative Law at the University of Cologne; 2019 Research stay in Rome La Sapienza University; 2020 PhD under the supervision of Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel; 2020 M.A. in Legal Linguistics with focus on Spanish language (University of Cologne); 2021 to 2023 legal clerkship at the Regional Court of Cologne with stations in Berlin and Madrid; 2024 examination to become a state-certified translator for the Spanish language; currently a lawyer in the field of international arbitration at the law firm Busse Disputes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Frankfurt).

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