Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Seit dem 8. Oktober 2004 können in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des - ropäischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranational-europäischen Rechtsform der Societas Europaea (SE) gegründet werden. Die SE findet ihre europarechtlichen Grundlagen in der Verordnung über das Statut der Euro- ischen Gesellschaft (SE-VO), die sich mit der Gründung und gesellschaftsrechtlichen Ausgest- tung der SE befasst, und in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL), die die Beteiligung der Arbe- nehmer in der SE regelt. Gesellschaften in der Rechtsform der SE mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterliegen jedoch keinem vollkommen identischen Rechtsregime. Vielmehr g- ten für sie neben diesen europarechtlichen Regelungen auch die von den Mitgliedstaaten für die SE erlassenen besonderen Bestimmungen und das auf Aktiengesellschaften des jeweiligen M- gliedstaats anwendbare Recht. In Deutschland sind die SE-VO und die SE-RL durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (SEEG) ausgeführt w- den. Das deutsche Aktiengesetz ist für eine SE mit Sitz in Deutschland maßgeblich, sofern die SE- VO bzw. das SEEG keine abschließenden Regelungen enthalten. Die SE ist also eine europäische Rechtsform mit einzelstaatlicher Ausprägung. Steuerlich wird die Gründung einer SE in Deutschland durch das Gesetz über steuerliche Begle- maßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steu- licher Vorschriften (¿SEStEG¿) erleichtert, das seit dem 13. Dezember 2006 grenzüberschreitende Umstrukturierungsvorgänge ohne Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven zulässt.

Verwandte Artikel

Download
PDF
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) Ulrike Binder, Michael Jünemann, Friedrich Merz, Patrick Sinewe

47,65 €*