Die Europäische Währungsunion im Lichte von Integrationstheorien

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein Bestandteil der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Zur EWWU gehört zum einen eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, zum anderen umfasst sie auch die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik mit einer einheitlichen Währung, dem Euro. Die EWWU soll die freie Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb auf dem Gebiet der Europäischen Union gewährleisten. Die EWWU ist im Verlaufe der 90er Jahre in drei Stufen verwirklicht worden. Die erste Stufe, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die verstärkte Koordinierung der Fiskal- und Geldpolitik, ist am 1. Juli 1990 realisiert worden. Die zweite Stufe, die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts, folgte am 1. Januar 1994. Am 1. Januar 1999 schliesslich begann die dritte Stufe. Auf dieses Datum hin wurden die Umrechnungskurse für die gemeinsame Währung Euro unwiderruflich festgesetzt, und die Verantwortung der Geldpolitik ging auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über. Die Entwicklung geht jedoch noch weiter. So soll Ende 2001 der Umlauf von Euro-Banknoten und -Münzen beginnen. Und bis spätestens am 30. Juni 2002 werden die nationalen Banknoten und Münzen ihre Gültigkeit als gesetzliche Zahlungsmittel verlieren. Dann wird der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel auf dem Gebiete der EWU sein. Das Interesse dieser Arbeit richtet sich auf das Zustandekommen der gemeinsamen Geld- und Währungspolitik der EWU. Man könnte dies auch die währungspolitische Integration bezeichnen. Am Ende dieser währungspolitischen Integration werden, wie oben bereits erwähnt, die Währungen der an der Währungsunion beteiligten Staaten verschwunden und durch eine einzige gemeinsame Währung (den Euro) ersetzt sein. Für die Geld- und Währungspolitik werden nicht mehr die einzelnen Staaten und ihre Institutionen in erster Linie zuständig sein. Stattdessen geht die Währungshoheit auf Institutionen über, an denen sowohl Stellen der einzelnen Mitgliedstaaten als auch der Europäischen Gemeinschaft beteiligt sind (damit ist vor allem das ESZB gemeint, welches aus der Europäischen Zentralbank und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten besteht). Es interessiert nun, wie diese Übertragung der Währungshoheit vonstatten gegangen ist. Untersucht werden soll also der Prozess der Koordinierung der Währungspolitiken jener Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die [...]