Die Gehörsrüge (§ 321a ZPO)

Gegenstand des Handbuchs ist Gehörsrüge (§ 321a ZPO), die im Zuge der ZPO-Reform mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführt wurde. Die Autoren bieten eine von den Grundlagen bis zu Details reichende umfassende Darstellung, die - beispielsweise - von der Fortgeltung der außerordentlichen Beschwerde bis zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Anhörungsverfahrens reicht. Sowohl die Bedürfnisse der anwaltlichen und richterlichen Praxis wie die Vorstellungen des Gesetzgebers und die verfassungsrechtlichen Vorgaben werden berücksichtigt. Die Praxistauglichkeit des Handbuchs erweist sich u.a. durch ein im Anhang abgedrucktes, mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen versehenes Prüfungsschema sowie verschiedene Muster.

Mit diesem Handbuch wird sowohl den forensisch tätigen Rechtsanwälten als auch den Zivilrichtern mehr als nur ein kurzer Leitfaden an die Hand gegeben. In wissenschaftlicher Hinsicht handelt es sich um eine Streitschrift für ein restriktives Verständnis sowohl der Gehörsrüge (§ 321a ZPO) als auch des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

Das Handbuch ist auf dem Stand Juli 2004. Über die für Praxis und Wissenschaft besonders wichtigen umfangreichen Nachweise aktueller Rechtsprechung und Literatur hinaus wurden das seit dem 1. Juli 2004 geltende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1. bzw. 9. Juli 2004 beschlossene Justizmodernisierungsgesetz sowie der Entwurf eines Anhörungsrügengesetzes vom 28. April 2004 berücksichtigt.



Dr. Hartmut Rensen , Richter am Landgericht Aachen.

Tanja Polep , Richterin am Amtsgericht, Köln.