Die Gesetzesumgehung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Das Argument der Gesetzesumgehung hat im unvollständig kodifizierten Arbeitsrecht traditionell große Bedeutung. Im Vergleich zu anderen obersten Gerichten geht das BAG methodisch eigene Wege. 1960 entwickelte es die Figur der objektiven Gesetzesumgehung, die jahrzehntelang als Grundlage der Rechtsfortbildung diente. In neueren Entscheidungen betrachtet das BAG die Gesetzesumgehung als Fall des individuellen oder institutionellen Rechtsmissbrauchs. Tanja Rudnik untersucht, inwieweit diese Rechtsprechung mit anerkannten Methoden der Auslegung und Rechtsfortbildung vereinbar ist und ob arbeitsrechtliche Besonderheiten eine abweichende Methodik rechtfertigen. Obwohl das BAG seine Entscheidungen zur objektiven Gesetzesumgehung allein anhand von Wertungen begründet, entsprechen sie im Ergebnis meist der Methodenlehre. In Entscheidungen zur »rechtsmissbräuchlichen Umgehung« entfernt sich das BAG dagegen unnötig weit vom Gesetz. Methodisch vorzugswürdige Lösungen werden aufgezeigt.

Tanja Rudnik studied law at the Westfälische Wilhelms-Universität Münster and business administration at the University of Duisburg-Essen. After her legal clerkship, she obtained her doctorate in law at the Carl von Ossietzky University Oldenburg. Tanja Rudnik worked as a research assistant at the Chair of Private Business Law and Labour Law of Prof. Dr. Wolfgang Hamann, where she continues to practise as a lecturer. Since 2017 she has been an attorney at law at an international law firm.