Die Gewährleistung der IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen.

Der IT-Einsatz birgt neuartige Sicherheitsherausforderungen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1148 wurde die neue Rechtsmaterie der Pflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Die Untersuchung analysiert diese und ordnet sie in verfassungs- wie unionsrechtliche Zusammenhänge ein. Die zentralen Begriffe der IT-Sicherheit und der Kritischen Infrastrukturen werden geklärt und die Pflichten zur IT-Sicherheit anhand Regelungsstruktur und -gegenstand als Risikosteuerungsrecht und Schnittmenge verschiedener Rechtsmaterien qualifiziert. Den Infrastrukturbetreibern wird die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine zentrale Sicherungspflicht und ergänzende Nachweis- und Meldepflichten auferlegt. Zugleich wird ihnen ein Raum der Eigenverantwortung belassen. Im Zusammenwirken der Betreiber mit dem BSI gewährleistet der Pflichtenkanon die IT-Sicherheit auf einem einheitlichen Niveau und ist zugleich für eine Dynamisierung offen.

Christoph Freimuth studied law at the University of Bayreuth from 2011 to 2016 whilst completing an additional training in economics. After his first state exam, he worked as a manager of the Research Institute of Economic and Media Law, and as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Moestl at the University of Bayreuth. Since October 2017, Christoph Freimuth has been a legal clerk in the area of responsibility of the Higher Regional Court of Bamberg.