Die Gleichursprünglichkeit von Demokratie und Menschenrechten bei Jürgen Habermas

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Menschenrechte ¿ moralisch oder politisch?, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie kann auf mehreren Ebenen betrachtet werden. Man kann argumentieren, dass die Menschenrechte vorgängig und ¿demokratieunabhängig¿ sind. Demokratie kann als einer der Inhalte der Menschenrechte (im ideellen Sinne), sowie ¿ wie in der Einleitung angemerkt ¿ als einer der Punkte in einem Menschenrechtskatalog (im rechtlich-kodifizierten Sinne) verstanden werden. Sie kann zudem als ein Instrument der Menschenrechte, das zu ihrer (weltweiten) Durchsetzung verhelfen soll, oder als Grund für dieselben betrachtet werden. Für Habermas wiederum ist die Demokratie eine Art Medium der Menschenrechte: Sie werden durch demokratisches Verfahren erst möglich. Umgekehrt gesehen, erscheinen auf diese Weise die Menschenrechte als in eins Voraussetzung und Ergebnis der Demokratie. Habermas schreibt hierzu: ¿Menschenrechte mögen moralisch noch so gut begründet werden können; sie dürfen aber einem Souverän nicht gleichsam paternalistisch übergestülpt werden. Die Idee der rechtlichen Autonomie der Bürger verlangt ja, daß sich die Adressaten des Rechts zugleich als dessen Autoren verstehen können. Dieser Idee widerspräche es, wenn der demokratische Verfassungsgesetzgeber die Menschenrechte als so etwas wie moralische Tatsachen schon vorfinden würde, um sie nur noch zu positivieren¿. Die moralische Begründung der Menschenrechte greift Habermas zufolge zu kurz, denn die Meinungs- und Willensbildung ist in der Demokratie nicht nur auf moralische Fragen beschränkt. Vielmehr sind empirische, pragmatische und ethische Aspekte und der faire Ausgleich zwischen kompromissfähigen Interessen ebenfalls von Bedeutung. Ein Konflikt zwischen moralischen Ansprüchen an eine öffentliche Ordnung und der rechtlichen Kodifizierung ist allerdings dadurch noch nicht aufgehoben.