Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht.

Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung judikativer und legislativer Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Im Mittelpunkt steht die Fragestellung, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst beantworten kann, wenn sich die Antwort nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt, und ab welchem Punkt hierzu nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber befugt ist. Ausgehend von der Verfassungsvorgabe, dass jedes richterliche Handeln wegen Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist, entwickelt die Arbeit ein Grenzsystem, das ein Prüfprogramm zur Verfügung stellt, mit dem abschließend über die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung entschieden werden kann. Ausgangspunkt ist hierfür ein neuer Lückenbegriff, der die Lücke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck versteht und so über die beiden Merkmale »Normtext« und »gebotener Normzweck« den Einstieg in eine strukturierte Normtext- und Normzweckanalyse ermöglicht.

Felix Jocham studied law and European law at the University of Würzburg as a scholarship holder of the German Academic Scholarship Foundation (Studienstiftung des deutschen Volkes). After passing the First Legal Examination, he was a research assistant and doctoral student at the Chair of global business law, international arbitration and civil law (Prof. Dr. Florian Bien) in Würzburg. In 2020, he received his doctorate in law. He is currently a legal trainee at the Bamberg Higher Regional Court.