Die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Veranstaltung: Finanzwirschaft, Unternehmensfinanzierungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Bei größeren Investitionen, wie z.B. beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, ist es dem Käufer im Regelfall nicht möglich den Kaufpreis vollständig aus seinem Vermögen aufzubringen. Aus diesem Grund nimmt der Käufer bei der Bank ein Darlehn auf. Der Käufer und die Bank schließen ein Darlehnvertrag in dem alle Vertragsbedingungen wie u.a. Laufzeit, Zinsen und Tilgung vereinbart sind. Damit die Bank dem Verkäufer jedoch ein Darlehn gewährt, verlangt sie Sicherheiten für den Fall, das der Käufer das Darlehn nicht zurück zahlen kann. Als Eigentümer oder Erwerber eine Grundstückes kann das Grünstück als Sicherheit verwendet werden, in dem zu Gunsten der Bank eine Grundschuld oder Hypothek bestellt wird. Grundschuld als auch Hypothek sind Grundpfandrechte die im Grundbuch eingetragen werden. Gesetzlich sind die Grundpfandrechte im Sachenrecht geregelt. Um den Aufbau und die Funktion von Grundschuld und Hypothek besser nachvollziehen zu können, wird im nachfolgendem Kapitel zwei der allgemeine Aufbau des Sachenrechts, und der Aufbau des Grundbuch kurz erläutert. Darauf folgende wird in Kapitel 3 und 4 näher auf die gesetzlichen Inhalte und die verschiedenen Arten von Grundschulden und Hypotheken eingegangen.