Die Grundrechtscharta der EU

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Politikwissenschaft Abteilung I: Innenpolitik und Außenpolitik), Veranstaltung: Proseminar: Das politische System der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Der ¿Status quö der europäischen Integration nach Amsterdam warf einige Fragen hinsichtlich der Verfasstheit der Europäischen Union (EU) auf. Die Debatte, ob die EU eine Verfassung braucht, ist allerdings eine weitgehend deutsche Diskussion. In Frankreich oder Großbritannien gründet die nationale Identität größtenteils auf ihre Geschichte und auf Traditionen. Die junge Bundesrepublik hingegen stand nach dem zweiten Weltkrieg vor der Frage, woran sich die nationale Identität festmachen könnte. Das Grundgesetz entwickelte sich rasch zu einem Pfeiler des bundesrepublikanischen Selbstverständnisses. Dolf Sternberger führte den Begriff des ¿Verfassungspatriotismus¿1 an, wenn es um die Basis für die nationale Identität der Deutschen ging. Es ist deshalb auch nicht weiter verwunderlich, dass gerade der deutsche Außenminister Joschka Fischer mit seiner Rede vor dem Europäischen Parlament im Januar 1999 und im Mai an der Berliner Humboldt-Universität die Verfassungsdiskussion wieder in den Mittelpunkt hob. In der Geschichte der europäischen Einigung gab es des öfteren Versuche, das zusammenwachsende Europa mit einer Verfassung auszustatten. Dass es allerdings immer noch keine EU-Verfassung gibt, hängt wohl damit zusammen, dass erheblich an der ¿Verfassungswürdigkeit¿ der EU gezweifelt wird. Die EU ist in ihrer völker- und staatsrechtlichen Struktur ein einmaliges Gebilde, bei dem es sich laut Bundesverfassungsgericht um einen ¿Staatenverbund¿ handelt. Es ist allerdings auch fraglich, ob es Sinn macht, wenn man eine Verfassung für eine Gemeinschaft ausarbeitet, in der die einzelnen Mitgliedstaaten und deren Bürger noch ein rein nationalstaatliches Denken an den Tag legen. Des Weiteren sind auch weite Teile der politischen und gesellschaftlichen Infrastruktur (Parteien, Verbände und Medien) noch rein nationalstaatlich geprägt. Trotz dieser gesellschaftlichen Situation zielten die Forderungen der unterschiedlichen politischen Vertreter in Deutschland alle in Richtung einer Verfassung. Der CDU/CSU ging es dabei um einen ¿Verfassungsvertrag¿, der die Grundwerte der EU beinhalten, zum anderen aber auch die Zuständigkeiten zwischen der EU, den Nationalstaaten und den Regionen festschreiben sollte. In dieser Forderung ging es der CDU/CSU v.a. darum, die ¿Allzuständigkeit¿ der EU, die befürchtete Zentralisierung nach Brüssel, zu verhindern. Die FDP plädierte für eine ¿staatlich verfasste föderale EU¿. Der Verfassungsvertrag sollte nach ihrer Meinung zu einer europäischen Verfassung weiterentwickelt und dann per Volksabstimmung bestätigt werden. Die Grünen forderten eine europäische Grundrechtscharta, die gewährleisten sollte, dass die EU-Bürgerrechte und die rechtsstaatlichen Grundrechte respektiert werden

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Die Grundrechtscharta der EU Matthias Mißler

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