Die Grundsätze des intertemporalen Rechts im Verwaltungsprozess.

Michael Koch untersucht Verfahrenssituationen, in denen aufgrund einer Änderung des Verwaltungsprozessrechts unklar ist, ob ein anhängiger Prozess noch nach altem oder bereits nach neuem Recht zu entscheiden ist. Regelmäßig enthalten Übergangsvorschriften eine Antwort auf diese Frage. Weist das Übergangsrecht diesbezüglich allerdings Lücken auf, greift ein Teil der Verwaltungsrechtsprechung auf die Grundsätze des intertemporalen Rechts zurück. Diese besagen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens stets neues Recht anzuwenden ist. Das kann aber beispielsweise dazu führen, dass ein anhängiger Prozess aufgrund der Änderung einer Zulässigkeitsvoraussetzung plötzlich als unzulässig abzuweisen wäre. Hiergegen ergeben sich insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes Bedenken, weswegen ein anderer Teil der Verwaltungsrechtsprechung die Grundsätze des intertemporalen Rechts nur eingeschränkt anwendet. Das Ziel der Arbeit besteht darin, die Gründe für und gegen die sofortige Anwendung neuen Prozessrechts zu ermitteln, sie zu gewichten und schließlich gegeneinander abzuwägen, um im Ergebnis Anhaltspunkte bieten zu können, anhand derer die Frage des anzuwendenden Rechts richtig beantwortet werden kann.

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