Die Grundzüge des Europäischen Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Öko-Audit-Verordnung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Der Schutz der Umwelt ist schon lange kein nationales Problem mehr. Die globalen Auswirkungen der Umweltzerstörung auf unsere natürliche Lebensgrundlage betreffen alle Unionsbürger gleichermaßen direkt und unmittelbar. Die Umweltbeeinträchtigung macht weder vor Staatsgrenzen noch vor Kontinenten halt und kann deshalb auch nicht im nationalen Alleingang gelöst werden. Angesichts der grenzüberschreitenden Problematik der Umweltverschmutzung ist die Frage berechtigt, ob die Europäische Gemeinschaft, als supranationale Organisation, die Kompetenz und das Instrumentarium besitzt, um diese dringenden, zukunftsentscheidenden, ökologischen Probleme einzudämmen und effektiv zu bekämpfen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft darzustellen, und Maßnahmen und Lösungsansätze der Gemeinschaft für die oben genannten Probleme aufzuzeigen. Dazu ist es zweckmäßig, zunächst die geschichtliche Entwicklung der gemeinsamen Umweltpolitik auf europäischer Ebene zu betrachten. Einführend wird auf die Umweltkompetenzen und die Aktivitäten der Gemeinschaften nach ihrer Gründung eingegangen. Anschließend werden die wesentlichen Fortschritte und Veränderungen der Umweltpolitik, die sich durch die Einheitliche Europäische Akte im Jahre l987 ergeben haben, dargelegt. Die geschichtliche Darstellung schließt mit einer Betrachtung der Neuregelungen für die Umweltpolitik im Europäischebn Wirtschaftsgemeinschaftsvertrag und der Modifikationen für die europäische Umweltpolitik, die sich nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 1. November 1993, ergaben. Nachfolgend werden die umweltrelevanten Gesetzesgrundlagen und Prinzipien aufgezeigt. Der erste Teil dieser Arbeit schließt mit Darlegung der wesentlichen Aktionen und Maßnahmen, die zur Verwirklichung der EG-Umweltpolitik ergriffen wurden. Schwerpunkt der Arbeit ist die 1995 umgesetzte Öko-Audit-Verordnung, mit der durch die Förderung der betrieblichen Eigenverantwortung eine erhebliche Reduzierung der Umweltbeeinträchtigungen in Europa angestrebt wird. In diesem Zusammenhang werden die Vor- und Nachteile beschrieben, die Unternehmen durch die Teilnahme all diesem System haben. Nachdem das verbindliche Verfahrensschema aufgezeigt und die institutionellen Rahmenbedingungen dargelegt wurden, schließen die Ausführungen mit praktischen Anforderungen, die an ein effektives Umweltmanagementsystem gestellt werden müssen. Die Arbeit endet [¿]