Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks trägt. Die Gewerkschaft haftet gegenüber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Ergänzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenüber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt. Für Drittbetroffene gilt: Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks zählen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fügt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fällen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschützt. Ein darüberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht. Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.

Friederike Malorny studied at Bucerius Law School in Hamburg and Sciences Po in Paris. During her doctoral thesis she worked as research assistant in the department for Civil Law, Labour Law and Law of Civil Procedure under Prof. Dr. Matthias Jacobs at Bucerius Law School. Both during her course of studies and her doctorate she hold a scholarship of the »Studienstiftung des Deutschen Volkes«. Her doctorate was awarded the KLIEMT.LaborLaw Dissertation Prize and the Dissertation Prize of the Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. (Hamburg Association for Labor Law). She completes her legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg undertaking positions at the Federal Constitutional Court in Karlsruhe and the Regional Labour Court of Hamburg. Her major research fields are: collective bargaining law and labour disputes as well as liability and indemnity law.

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