Die Haftung eines Zeitarbeitsunternehmens für ein etwaiges Auswahlverschulden

Inhaltsangabe:Einleitung: Mit zunehmendem Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Unternehmen steigt die Gefahr von Schäden bei Entleihern, die durch die Leiharbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Entsteht ein solcher Schaden, kommt eine Haftung des Zeitarbeitsunternehmens grundsätzlich nur dann gegenüber dem Entleiher in Betracht, wenn ein sog. Auswahlverschulden des Verleihers vorliegt. Bei den vorliegenden Ausführungen in Literatur und Rechtsprechung zum Verschulden eines Verleihers bei der Personalauswahl und zu den damit verbundenen einzelnen Auswahlpflichten handelt es sich nur um recht oberflächliche Beiträge. Nur unzureichend erörtert wurde bisher insbesondere die Frage, welche Maßnahmen ein Zeitarbeitsunternehmen regelmäßig ergreifen muss, um eine sorgfältige Personalauswahl sicherzustellen und ein etwaiges Auswahlverschulden in diesem Zusammenhang zu vermeiden. Die nachfolgende Arbeit befasst sich eingehend mit der Haftung eines Zeitarbeitsunternehmens für ein Auswahlverschulden und erörtert in diesem Zusammenhang, welche Personalauswahlinstrumente von einem Zeitarbeitsunternehmen prinzipiell angewendet werden müssen, um ein Auswahlverschulden im Vorfeld auszuschließen. Nach einer grundlegenden Darstellung der Zeitarbeit wird im zweiten Kapitel zunächst schwerpunktmäßig auf die beruflichen Qualifikationen von Leiharbeitnehmern sowie auf deren Tätigkeitsfelder eingegangen. Das dritte Kapitel erläutert das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher aufgrund des zwischen den beiden Parteien geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages und behandelt hierbei ausführlich die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Im Anschluss hieran werden im vierten Abschnitt die Haftungsgrundlagen für ein etwaiges Auswahlverschulden des Verleihers dargestellt und auf die bisher nur spärliche Rechtsprechung sowie auf die bisherigen Ausführungen in der Literatur eingegangen. Das fünfte Kapitel nimmt eine generelle Darstellung von Personalauswahlinstrumenten unter Berücksichtigung ihrer rechtlichen Zulässigkeit vor. Ehe ein abschließendes Fazit gezogen wird, erfolgt im sechsten Abschnitt eine Gegenüberstellung dieser einzelnen Personalauswahlinstrumente mit den Auswahlpflichten des Verleihers.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: ABBILDUNGSVERZEICHNISX ABKÜRZUNGSVERZEICHNISXI 1.EINLEITUNG1 2.ARBEITNEHMER IN DER ZEITARBEITSBRANCHE2 2.1Anzahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland2 2.2Dauer von [...]