Die Haftung im Gründungsstadium der GmbH

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die GmbH gibt es keine Definition per Gesetz. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen weist sie ähnliche Merkmale wie eine Aktiengesellschaft auf. Sie ist körperschaftlich organisiert, Handelsgesellschaft und Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gründung durch den Gesetzgeber erfolgte im Jahr 1892. Anschließend entwickelte sie sich schnell zu einer der beliebtesten Gesellschaftsformen gerade für Unternehmensneugründungen. Die Beliebtheit liegt darin, dass die GmbH als Kapitalgesellschaft viel flexibler ist, als vergleichsweise die Aktiengesellschaft. Dies liegt in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, welcher bis auf wenige im GmbHG benannte Merkmale dispositiv ist. Schätzungen zufolge stieg die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Jahr 2001 auf ca. 800.000. Der Hauptvorteil und das überwiegende Argument zur Gründung einer GmbH ist das überschaubare Risiko für die Gesellschafter, welches lediglich auf die Stammeinlage beschränkt ist. Die Gründung einer GmbH vollzieht sich in mehreren Schritten, die nachfolgend kurz erläutert werden. [...]

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