Die Haftung in der Vorgesellschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Wirtschaftrsecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie gilt als juristische Person und selbstständige Trägerin ihrer Rechte und Pflichten. Ihren Gläubigern gegenüber haftet sie mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), die einzelnen Gesellschafter haften nicht persönlich. Mit der Bezeichnung GmbH ist also nicht die beschränkte Haftung der Gesellschaft, sondern der Gesellschafter gemeint. Sie gilt als Handelsgesellschaft im Sinne der §§ 13 GmbHG, 6 Abs. 1 HGB und ist als Unternehmerin, § 14 Abs. 1 BGB, Trägerin des von ihr betriebenen Unternehmens.

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Die Haftung in der Vorgesellschaft Christian Volz

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