Die Herausbildung von Staatlichkeit im archaischen Athen anhand der Entwicklung der Gerichtsverfassung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 3, Technische Universität Darmstadt (Institut für Alte Geschichte), Veranstaltung: Faszination des Ursprunges - Die Erfindung des Bürgesstaates im archaischen Griechenland, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine wichtige staatliche Funktion ist die Wahrung des innergesellschaftlichen Friedens. D. h., daß politische Machtinstanzen regelmäßig in die Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen oder Gruppen intervenieren. Die Herausbildung eines staatlichen Richteramtes setzt allerdings voraus, daß die in nicht-staatlichen Gesellschaften übliche Selbsthilfe in allen Konfliktfällen zugunsten des Gerichtszwanges aufgegeben bzw. staatlich legitimiert wird. Außerdem ist es unerläßlich, daß die Richtersprüche auch vollstreckt, d. h. mit Gewalt durchgesetzt werden können . Daraus ergibt sich, zusammenfassend gesagt, die Suche nach der Gerichtsverfassung, die in Athen erstmals mit dem drakontischen Blutrecht greifbar und durch Solon weiterentwickelt wurde. Der Grund dafür ist, daß die Gerichtsverfassung alle (oder wenigstens sehr viele) gesellschaftlichen Probleme, die den inneren Frieden eines Gemeinwesens nachhaltig stören können, mittels Institutionalisierung zu bewältigen sucht: D. h., die Gerichtsverfassung regelt mehr oder weniger genau, wie vorzugehen ist (d.h. welche Prozeduren anzuwenden sind), wenn Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen oder Gruppen auftauchen, die den innergesellschaftlichen Frieden bedrohen können.

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