Die Herstellung von Recht.

In dieser Arbeit wird ein allgemeines Modell richterlichen Handelns in seinen Grundlinien entworfen. Dies geschieht im Rahmen einer Theorie, die dieses Handeln als professionalisiertes begreift, dessen Struktureigenschaften von den typischen Problemen der beruflichen Praxis im Rechtssystem erzwungen sind. Zentral ist dabei die Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit von weitgehender Autonomie der Berufsausübung und ihrer Rollenförmigkeit. Dies wird mit dem Konzept des Professionshabitus geleistet. Neben dem richterlichen Handeln werden auch verschiedene Dimensionen des advokatorischen Handelns thematisiert. Anhand einer Fallanalyse zeigt der Autor, daß auch die historische Entwicklung des juristischen Handelns im Zusammenhang mit den Problemen des Rechtskontfiktes selbst gesehen werden muß. Aus diesem Grund läßt sich schon sehr früh ein richterlicher Professionshabitus irn Ansatz diagnostizieren. Während die Soziologie sich bisher unter dem Stichwort »Professionalisierung« auf die - historisch spätere - institutionelle Entwicklung von Berufen konzentriert hat, kommt unter der hier entfalteten Perspektive ein Moment der »Professionalisierung vor der Professionalisierung« in den Blick. Das Modell knüpft an die von U. Gevermann entwickelte Professionalisierungstheorie an, die im Vergleich mit konkurrierenden Ansätzen dargestellt wird. Es wird empirisch anhand einer Fallanalyse geprüft und erweitert, die sich historisch auf die Zeit der Geltung des preußischen Zivilprozeßrechts von 1781 (Corpus Juris Fridericianum) bezieht. In ausführlichen Textanalysen, die der Methode der objektiven Hermeneutik folgen, werden zunächst zentrale Passagen dieses Zivilprozeßrechts im Hinblick auf ihre Implikationen für das richterliche Handeln betrachtet. Der Schwerpunkt liegt dann auf der Interpretation gutachterlicher Stellungnahmen, die vier Richter des Berliner Kammergerichts 1787 zu Vorschlägen einer Reform des Prozeßrechts verfaßt hatten. Die Analysen zeigen, daß man bereits von einem richterlichen Professionshabitus sprechen kann, obwohl auf der institutionellen Ebene ein autonomes richterliches Handeln nur ungenügend abgesichert war. Dieser Habitus umfaßt verschiedene Elemente, die auf Strukturen eines modernen Rechtssystems verweisen, wie die Orientierung am Rechtsuniversalismus, an der Trennung von Justiz und Verwaltung und an einer kollegialen Gerichts- und Verfahrensorganisation. Darüber hinaus ist eine verfahrenspraktisch ausgerichtete und konfliktadäquate Einschätzung des Zivilverfahrens zu erkennen, die auch die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens einschließt. Aufgrund ihrer interdisziplinären Ausrichtung ist die Arbeit nicht nur für Professions- und Rechtssoziologen, sondern auch für Juristen und Rechtshistoriker interessant.

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