Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz: §§ 7 bis 14 AStG

Die Hinzurechnungsbesteuerung betrachtet insbesondere Konstruktionen, in denen die Gewinne der Gesellschaft im Ausland thesauriert werden und der deutsche Fiskus durch deren Abschirmwirkung darauf nicht zugreifen kann. Die Aufgabe der Hinzurechnungsbesteuerung ist es, die Vermeidung der Erlangung von unangemessenen Steuervorteilen aufgrund des internationalen Steuergefälles zu vermeiden und eine Reduzierung der Steuerlast durch Unternehmen sowie eine eventuelle Steuerflucht zu verhindern. Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung und die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Aspekte. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein komplexes System von Regelungen, Ausnahmen und Rück-Ausnahmen. Im Zuge dieser Untersuchung wird zunächst auf das Außensteuergesetz allgemein eingegangen und das Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung erläutert. In der Folge rücken die §§7 bis 14 AStG in den Fokus der Untersuchung. Dabei werden als erstes die Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere der Inländerbeherrschung, des Katalogs der aktiven Einkünfte und der niedrigen Besteuerung herausgearbeitet. Anschließend werden die Ausnahmetatbestände thematisiert, bei denen die Hinzurechnung unterbleibt. In einem weiteren Schritt wird die Ermittlung der Hinzurechnungsquote und des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages sowie dessen Besteuerung als Rechtsfolge untersucht und erläutert.