Die Institutionalisierung der Räterepublik in Bremen

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Revolutionen in Mitteleuropa, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rätesystem stellt einen besonderen Staatstyp des 20. Jahrhunderts dar. Hierbei handelt es sich um eine Staatsform, die von sozialistischen Strömungen entwickelt und erstmalig in Russland 1905 institutionalisiert wurde. Der Grundgedanke dieses Systems besteht darin, dass die Gesellschaft aus Teilgruppen besteht, welche sich durch innere Homogenität und eine einheitliche Meinungsbildung auszeichnen. Der Gesamtwille des Gesellschaftsteils wird schließlich in einem Rat zum Ausdruck gebracht. Hierbei sind die einzelnen Vertreter jedoch durch ein imperatives Mandat an den Willen der Basis gebunden. Im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie und zur parlamentarischen Demokratie blieb das Rätesystem jedoch nur eine Randerscheinung, welche sich nicht dauerhaft in Europa etablieren konnte. Dennoch gab es auch im Deutschen Reich Versuche, diese Regierungsform zu institutionalisieren. Diese Versuche erfolgten in den Jahren 1918 und 1919, als die Niederlage im Ersten Weltkrieg tiefe Verzweiflung und Enttäuschung in der deutschen Bevölkerung auslöste und somit kommunistischen Strömungen mehr Auftrieb sowie Rückhalt verschaffte. In dieser Arbeit geht es explizit um die Fragestellungen, wie die Bremer Räterepublik in der Praxis aussah und wie sie institutionalisiert sowie etabliert werden konnte. Bevor jedoch genauer auf die Institutionalisierung und den Aufbau der Bremer Räterepublik eingegangen wird, soll im hieran anschließenden Kapitel Zwei kurz die Bremer Senatsverfassung vor dem Ausbruch der Revolution erläutert werden. Im Anschluss daran wird chronologisch die Institutionalisierung der Räte untersucht. Dabei rückt zunächst im dritten Kapitel die so genannte Doppelherrschaft in den Fokus der Untersuchung. Daran anschließend beschäftigt sich das vierte Kapitel mit der Ausschaltung des Bremer Senats sowie der Übernahme der alleinigen Regierungsgeschäfte durch die Räte. Das abschließende Kapitel Fünf wird die Ergebnisse dieser Arbeit zusammenfassen und die eingangs gestellten Fragestellungen beantworten.

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