Die Integration von Staatsverträgen in nationales IPR und IZPR am Beispiel der italienischen IPR-Kodifikation von 1995.

Stefan Krätschmer untersucht die Integration von staatsvertraglichen Regelungen in das italienische IPR-Gesetz. Er vergleicht dabei das italienische IPR-Gesetz mit den IPR-Vorschriften anderer europäischer Staaten, insbesondere dem schweizerischen IPR-Gesetz und dem deutschen EGBGB. Der italienische Gesetzgeber bindet die Regelungen bestimmter Staatsverträge durch einen Hinweis auf den jeweiligen Staatsvertrag umfassend in das IPR-Gesetz ein. Auch über diese Hinweisnormen hinaus lehnen sich die Vorschriften des italienischen Gesetzes vielfach an staatsvertragliche Vorbilder an und passen das bis dahin veraltete italienische IPR und IZPR an internationale Standards an. Der Verfasser untersucht die dabei auftretenden Abgrenzungsfragen und die Auslegung der einzelnen Vorschriften. Überprüft wird zudem die Auslegungskompetenz des EuGH über die EuGVO und das EVÜ bei Anwendbarkeit der Hinweisnormen, die auf diese Staatsverträge verweisen. Ähnliche Fragen stellen sich in Deutschland durch die Integration des EVÜ in das deutsche IPR mittels der Artt. 27-37 EGBGB.