Die Jugendweihe in der DDR: 1954-1957
Autor: | Schwarz, Charlotte |
---|---|
EAN: | 9783638647724 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Religion/Theologie |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 15.11.2007 |
17,95 €*
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: zwei minus, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Theologische Fakultät), Veranstaltung: Proseminar Kirchengeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung der DDR war die Gründung eines sozialistischen Staates mit dem Ziel, einen kommunistischen Staat aufzubauen. Die Regierung glaubte, dass mit der Etablierung des kommunistischen Staates die Kirche aussterben würde. Obwohl die Ausübung von Religion erlaubt wurde, wurde die Kirche von der neuen DDR-Regierung nicht gut behandelt. Nach dem zweiten Weltkrieg bis zur Gründung der DDR im Jahre 1949 wurde die Religion akzeptiert, aber danach wurden Taktiken eingeführt, um die Kirche zu unterdrücken ¿ so zum Beispiel die Durchführung der Jugendweihe. Die Jugendweihe war eine Art Konfirmation, hatte aber keinerlei Verbindung mit der Religion, sondern war eine staatliche Zeremonie. Im Alter von vierzehn Jahren wurde durch diese Feier das Erwachsenwerden des Kindes anerkannt. Viele Familien in der ehemaligen DDR nehmen noch heute an der Jugendweihe teil; zu Zeiten der DDR aber bereitete sie der Kirche große Schwierigkeiten. Die evangelische Kirche wollte keine Kinder konfirmieren, wenn sie an der Jugendweihe teilnahmen. Auf der anderen Seite durften Kinder, die nicht an der Jugendweihe teilnahmen, die Erweiterte Oberschule nicht besuchen. Diese Hausarbeit will den Beginn der Jugendweihe in der DDR seit der Gründung des Zentralen Ausschusses für Jugendweihe 1954 bis zum Jahr 1957 untersuchen. Innerhalb dieses Zeitraums wandelte sich die öffentliche Darstellung der Jugendweihe seitens des Staates. Man stellte die Feier zunächst als harmlos und mit der Religion vereinbar dar; da die Kirche sich aber von Anbeginn gegen die Teilnahme von Gemeindegliedern an dieser Feier wehrte, war der Staat gezwungen, sich öffentlich dazu zu äußern. Im Verlauf der Jahre 1954-1957 wird deutlich, wie sich die Jugendweihe von einem freiwilligen Akt zu einem Gelöbnis der Staatstreue wandelt, an dem man, wollte man nicht in Schwierigkeiten geraten, als Bürger der DDR teilnehmen musste.