Die Kapitalkonsolidierung bei Aufstockung der Anteile an einem Tochterunternehmen

Wird von einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt, so hat das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Konzernabschluss ist der Jahresabschluss eines Konzerns, welcher sich aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang und Kapitalflussrechnung zusammensetzt. Besteht zwischen dem Mutterunternehmen und dem Tochterunternehmen ein beherrschender Einfluss, ist der Abschluss des einzubeziehendem Unternehmen nach den §§ 300-307 HGB im Rahmen einer Vollkonsolidierung zu einem Konzernabschluss zusammenzuführen. Die zu der Vollkonsolidierung gehörende Kapitalkonsolidierung bildet die Basis der vorliegenden Arbeit. Die Kapitalkonsolidierung ist gemäß § 301 HGB nach der Erwerbsmethode durchzuführen. Bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen werden in der Literatur zwei Konzernbilanztheorien diskutiert: Die Einheitstheorie und die Interessentheorie. Die Konzernbilanztheorien regeln die Art und den Umfang der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen die in den Konzernabschluss einbezogen werden und befassen sich mit der Behandlung der Minderheitsgesellschafter des Tochterunternehmens. Diese beiden Theorien nehmen eine Schlüsselrolle in der vorliegenden Arbeit ein. Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Aufstockung von Anteilen an einem Tochterunternehmen. Unter einer Aufstockung von Anteilen an einem Tochter-unternehmen ist zu verstehen, dass die Beteiligung an einem Tochterunternehmen steigt und infolgedessen der Anteil der Minderheitsgesellschafter sinkt. Voraussetzung für eine Aufstockung von Anteilen ist, dass das Mutterunternehmen bereits über die Kontrolle eines Tochterunternehmens verfügt und somit Anteile an diesem Unternehmen besitzt. Dabei muss das Mutterunternehmen die in dem Erwerbspreis der zusätzlich erworbenen Anteile enthaltenen stillen Reserven/Lasten, welche seit dem Kontrollerwerb neu entstanden sind, und einen Geschäfts- oder Firmenwert vergüten. Die Relevanz des Themas ergibt sich aus den im vergangenen Jahr durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getretenen Neuregelungen, welche das Handelsgesetzbuch (HGB) näher an die International Financing Reporting Standards (IFRS) bringen soll und Änderungen für die Bilanzierung von Aufstockungen von Mehrheitsbeteiligungen vorsieht. [...]