Die Kenntnis vom Steueranspruch und ihr Nachweis in der Rechtsprechung zu § 370 AO

Nach lavierenden obiter dicta entspricht die Steueranspruchstheorie wieder der gefestigten Rechtsprechung des 1. Strafsenates des BGH (zuletzt: BGH, Beschl. v. 1.4.2020 - 1 StR 5/20, BeckRS 2020, 23245). Für den prozessualen Nachweis des Steuerhinterziehungsvorsatzes ist damit erforderlich, dass der Steuerpflichtige auch in rechtlicher Hinsicht den verletzten Steueranspruch kannte. Die vorliegende Rechtsprechungsanalyse zum straf- und finanzgerichtlichen Vorsatznachweis bei § 370 AO zeigt, dass die Judikatur mit diesem Konzept besser umgeht als vielfach unterstellt. Insoweit wird herausgearbeitet, dass die Rechtsprechung mit einem hinreichend etablierten Kanon an Indizien operiert, welche berechtigterweise den Schluss auf vorsätzliches Handeln zulassen. Zugleich kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung ebenfalls konsistent entlastende Umstände würdigt und bei entsprechender Indizienlage einen vorsatzausschließenden Irrtum feststellt. Als weiteres Ergebnis liefert die Untersuchung zugleich eine Leitlinie für den Tatrichter bei der Vorsatzfeststellung im Steuerstrafverfahren.