Die Kommerzialisierung kultureller Informationen der öffentlichen Hand.

Der Fokus der Arbeit liegt auf der Änderung der PSI-Richtlinie und der damit verbundenen Einbeziehung kultureller Einrichtungen in den Anwendungsbereich. Im Rahmen der Untersuchung wird der europäische Rechtsrahmen für die Kommerzialisierung kultureller Informationen analysiert und die rechtlichen und praktischen Implikationen der Einbeziehungen im nationalen Recht im Detail untersucht. Hierbei werden die Grenzen der Öffnung und Kommerzialisierung kultureller Bestände aufgezeigt. Es zeigt sich, dass es neben der angespannten finanziellen Situation vieler Kultureinrichtungen vor allem rechtliche Unsicherheiten sind, die es kulturellen Einrichtungen fast unmöglich machen, den politischen Auftrag zur Öffnung und Nutzbarmachung der bei ihnen befindlichen Informationen nachzukommen.

Hannah Wirtz studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften in Freiburg und Lyon, Frankreich, mit dem Schwerpunkt Recht der Informationsgesellschaft und geistiges Eigentum. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht am KIT unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Dreier tätig. Seit November 2015 ist sie Referendarin am Kammergericht Berlin.